Hrachowina - Fenster und Türen - Gut gemacht!

AGB


VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER HRACHOWINA BAUELEMENTE PRODUKTIONS GMBH - LVB-HFW04

  1. Wir schließen Verträge ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ab. Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern gelten demnach nur, wenn sie unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht widersprechen oder wenn sie ausdrücklich von uns angenommen worden sind. Grundlage der Verträge sind die schriftlichen Bestellungen und Auftragsbestätigungen sowie die einschlägigen Ö-Normen. Mündliche Zusagen sind demnach nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bestellungen können innerhalb von 14 Tagen ab Eingang ohne Begründung abgelehnt werden. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen.

  2. Angegebene Liefertermine sind bloß Richtzeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Fixgeschäft abgeschlossen. Der genaue Liefertermin wird von uns rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch in Teilen zu liefern und diese Teile jeweils gesondert zu verrechnen.

    1. Ist Abholung der Ware vereinbart, so ist sie binnen 14 Tagen ab Verständigung entgegenzunehmen; die Ware wird ansonsten auf Kosten und Gefahr des Käufers verwahrt. Bei Lieferung durch LKW muss die Zufahrt und das erforderliche Entladepersonal zur Verfügung sein. Bestellte Ware soll in der Woche der Bestellung abgeholt werden. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach diesem Termin ist die Lagerung kostenlos. Danach verrechnen wir für jede angefangene Woche Lagerkosten von 0,25% des Bestellwertes.

    2. Zum Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind wir bloß bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet.

    3. Der Kaufpreis ist bei Übernahme - netto ohne Abzug - fällig. Wird die Ware versandt, so ist der Kaufpreis mit Übergabe an den Frächter fällig. Ist Erfüllung an einen Bestimmungsort vereinbart, so ist der Kaufpreis mit Einlangen am Bestimmungsort fällig. Ist die Übergabe am Bestimmungsort unmöglich, so ist der Vertrag im Zeitpunkt des Versandes erfüllt. Für die Skontogewährung ist Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges keine andere fällige Forderung von Hrachowina gegen den Vertragspartner offen ist.

  3. Unsere Waren sind bei Übernahme zu überprüfen. Mängel sind bei sonstigem Verlust der Ansprüche binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen. Der Einbau der Fenster hat gemäß ÖNORM B 5320 zu erfolgen, wobei die Lage der Fenster von einem Architekten oder einer gleichwertig qualifizierten Person festzulegen ist; bei Wärmeschutzfassaden hat der Einbau im Bereich des Wärmeschutzes zu erfolgen. Holzfenster und -rahmen dürfen während und nach dem Einbau nicht durch zu hohe Umgebungsfeuchtigkeit beeinträchtigt werden. Für Mängel, die infolge nicht ausreichender Pflege oder fachgerechter Weiterverarbeitung entstehen (z.B. unsachgemäßer Einbau oder mangelhafte Beschichtung) können wir leider nicht haften. Für die notwendige Instandhaltung gilt die ÖNORM B 5305 als verbindlich. Geringfügige Abweichungen von der Bestellung gelten als genehmigt, sofern sie nicht unverzüglich bemängelt wurden.

  4. Ist unsere Ware mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder den Kaufvertrag ganz oder bloß soweit er das mangelhafte Erzeugnis betrifft, aufzulösen und den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuerstatten, den Mangel zu beheben oder das mangelhafte Produkt gegen ein mangelfreies auszutauschen. Wir sind auch zu mehrmaligen Mängelbehebungsversuchen berechtigt. Gewährleistungsansprüche werden an unserem Geschäftssitz oder an einem anderen Ort unserer Wahl erfüllt. Zum Schadenersatz wegen Mängeln und Mangelfolgeschäden sind wir nur, wenn wir sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben, verpflichtet. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers ist insbesonders ausgeschlossen:

    1. Bei Abweichungen im Zusammenhang mit dem verwendeten Isolierglases die nach der Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas, herausgegeben vom Technischen Beirat im Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar und vom Technischen Ausschuss des Bundesverbandes Flachglas Großhandel Isolierglas Herstellung Veredelung e.V., Troisdorf (Stand Oktober 1996) keinen Mangel darstellen.

    2. Bei dem Auftreten von Schwitzwasser oder Kondenswasser innen- oder außenseitig oder innerhalb der Konstruktion, insbesondere im Bereich der Glasränder.

    3. Bei geringfügigen Änderungen von Oberflächenstruktur (Unebenheiten) oder Farbveränderungen und -abweichungen gegenüber den Mustern, da aufgrund der Verwendung von natürlichen Werkstoffen Abweichungen unvermeidlich sind.

    4. Bei Verwendung von Isolierglas mit innen liegenden Sprossen im Glaszwischenraum verschlechtert sich der Wärmewert der Fenster; überdies können durch ungünstige Umgebungseinflüsse und/oder -bedingungen Klapper- oder Klirrgeräusche entstehen.

    5. Für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung oder zu hohe Raumfeuchtigkeit oder sonst eine Behandlung zurückzuführen sind, die von den in unseren Verkaufsunterlagen angeführten Pflege- und Wartungshinweisen abweicht.

  5. Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises und der damit verbundenen Nebenverbindlichkeiten unser Eigentum. Werden unsere Produkte vor Zahlung des Kaufpreises weiterveräußert, so gilt der Verkaufserlös als im vorhinein an uns abgetreten und als für uns kassiert.

  6. Umtausch: Unsere Erzeugnisse sind speziell angefertigt oder komplettiert; bestellte Waren können daher nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.

  7. Erfüllungsort dieses Vertrages ist unser Wiener Geschäftssitz.

  8. Zuständig zur Austragung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht.

  9. Wir verrechnen jene Preise, die in der bei Abschluss des Vertrages gültigen Preisliste festgelegt sind. Zu Preiserhöhungen sind wir im Ausmaß von uns treffenden Produktionskostensteigerungen, kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und gestiegenen Einkaufspreisen berechtigt, sofern zwischen Bestellung und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt. Die Preise beinhalten weder Verpackung noch Zustellung frei Haus noch die Umsatzsteuer.

  10. Gerät der Käufer in Verzug, so gebühren uns Zinsen in der Höhe von 1,2% pro Monat. Wir sind überdies berechtigt, ihm alle durch seine Säumigkeit verursachten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Mahnspesen zu verrechnen. Der Verzug des Kunden entbindet uns von der übernommenen Lieferverpflichtung.

  11. ABWEICHUNGEN UNSERER LIEFERBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHERGESCHÄFT:

    1. Preissteigerungen nach Vertragsabschluss sind zulässig, wenn sie auf Umstände zurückzuführen sind, auf die Hrachowina keinen Einfluss hat; Preissenkungen nach Vertragsabschluss werden an den Kunden weitergegeben.

    2. Unsere Mitarbeiter sind bloß zu solchen Zusagen berechtigt, die entweder in dem Bestellschein oder in der Auftragsbestätigung schriftlich wiedergegeben sind.

    3. Der Käufer ist gemäß § 3 KSchG berechtigt, binnen einer Woche ab Ausfolgung der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen oder auf einem Messestand des Verkäufers zustande gekommen ist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

    4. Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sind vor dem gemäß § 14 KSchG zuständigen Gericht auszutragen.

    5. Die Punkte 3 und 4 gelten nach Maßgabe der zwingenden Bestimmungen der §§8 und 9 KSchG.

  12. Soweit es gesetzlich zulässig ist, ist unsere Haftung für Schadenersatz auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sie ist insbesondere für jene Schäden ausgeschlossen, die bei Beachtung unserer Bedienungs- und Montageanleitungen und der Warnhinweise vermieden worden wären. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird für Sachschäden, die Unternehmer erleiden, ausgeschlossen. Unsere Abnehmer halten uns dafür schad- und klaglos, dass diese Haftungsbeschränkungen auch gegenüber ihren Abnehmern und deren Abnehmern sowie gegenüber dem Endbesitzer wirksam werden. Sie haften uns insbesondere auch für eine unser Haftungsrisiko allenfalls vergrößernde unzureichende Darbietung unserer Produkte durch sie und ihre Abnehmer (§ 5 Abs. 1 Z. 1 Produkthaftungsgesetz). Bei einer Weiterveräußerung der Waren ist ein Rückgriff gemäß § 933 b ABGB ausgeschlossen.

  13. Die Eigenschaften des verarbeiteten Glases - Sicherheitsglas und K-Wert - sind auf jedem Produkt deutlich sichtbar angegeben. Es obliegt dem Kunden, vor der Bestellung zu überprüfen, welchen Wärmedämmwert die von ihm gewünschten Erzeugnisse aufweisen müssen und ob sie mit Sicherheitsglas ausgestattet sein müssen. Hrachowina übernimmt im Hinblick darauf, daß diese Anforderungen regional verschieden sind, keine Gewähr dafür, dass die von dem Kunden bestellten Erzeugnisse baurechtlich zulässig sind.

  14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder Teile davon unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die dem ursprünglichen Willen der Vertragspartner und dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.